
Gern möchten wir Sie über Möglichkeiten informieren, den Auftrag der Stiftung Studien- und Lebensgemeinschaft TABOR aktiv durch Zuwendungen zu unterstützen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur allgemeine Hinweise geben und nicht steuerlich beraten können.
1. Die Zuwendung (Spende)
Eine Spende ist eine Zuwendung für unsere allgemeinen, im Stiftungszweck benannten Aufgaben, mit den Schwerpunkten Aus- und Weiterbildung sowie missionarisch-diakonisches Engagement. Sie unterstützen uns damit direkt in unserer laufenden, täglichen Arbeit. Diese Zuwendungen sind derzeit unsere wichtigste Stütze.
Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit einer Zweckbindung von Spenden für von uns vorgestellte besondere Projekte.
Seit 01.01.2007 sind diese Spenden bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte (oder bei Firmen: bis 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter) abzugsfähig.
Das heißt: Spender können die zugewendeten Beträge in ihren Steuererklärungen zum Ansatz bringen. Dadurch werden bereits gezahlte Steuern entsprechend des persönlichen Einkommessteuersatzes anteilig erstattet.
Sollten Ihre Spenden diese Grenze überschreiten, ist sogar ein zeitlich unbegrenzter Vortrag in zukünftige Steuerveranlagungszeiträume möglich!
2. Die Zustiftung in den Vermögensstock
Mit der Gesetzesänderung zum 01.01.2007 (Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements) ist es nun möglich, unserer Stiftung eine Zustiftung zu machen, eine sogenannte Zuwendung in den Vermögensstock. Zustiftungen erhöhen das sogenannte Stiftungskapital. Darunter versteht man den Betrag, der laut Stiftungsverfassung das "Ausgangskapital" einer Stiftung bildet. Dieses Kapital darf keinesfalls angetastet und für die Stiftungszwecke direkt verwendet werden. Darüber wacht bei uns als Aufsichtsbehörde das Regierungspräsidium Gießen. Aber die "Früchte" des Stiftungskapitals, die Erträge, stehen für eine entsprechende Verwendung zur Verfügung.
Sehr interessant ist für die Zustifter die steuerliche Abzugsfähigkeit. Zusätzlich zu den o.g. Spenden sind Zuwendungen in Höhe von bis zu € 1.000.000,00 in den Vermögensstock unserer gemeinnützigen, steuerbegünstigten Stiftung möglich. Diese Beträge können wahlweise im Jahr der Zuwendung und in den neun folgenden Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Der steuerliche Abzug kann also auf insgesamt zehn Jahre gestreckt werden.
Besonders interessant ist, dass als Zuwendung im Sinne dieser steuerlichen Vorschrift, § 10b Abs. 3 EStG, auch die Zuwendung von Wirtschaftsgütern gilt. Hierbei könnten zum Beispiel auch Immobilien steuerlich begünstigt „zugestiftet“ werden.
Für alles Mithelfen & Mittragen durch Gebet und Spenden danken wir ganz herzlich - Gott segne Sie!
(Direktor) |
(Geschäftsführer) |
Ich habe mich damals in TABOR beworben, weil ich
Nach dreieinhalb Jahren Studium kann ich keinen dieser Punkte als erfüllt abhaken und das ist gut so, denn, mein theologisches Sichtfeld wird ständig erweitert, die Gemeinschaft zu einzelnen Menschen wird immer tiefer und durch Mentoring werde ich immer wieder persönlich herausgefordert.
Mein Herz schlägt für die Mission und es ist mir wichtig auch auf theologischem Gebiet gut ausgebildet zu sein, um den Menschen Gottes Liebe weiterzugeben. Als Gesundheits- und Krankenpflegerin ist es für mich sehr ungewohnt wieder die Schulbank zu drücken und haufenweise Vokabeln, Lernverse oder Jahreszahlen zu büffeln. Aber es macht mir Freude auf der Endeckungsreise mit Gottes Wort zu sein.
TABOR leistet für unsere Gemeindearbeit in München und Wolfratshausen einen wichtigen Beitrag. Durch die gute Ausbildung und Weiterbildung unserer hauptamtlichen Mitarbeiter hilft die Evangelische Hochschule bei der Weiterentwicklung unserer Gemeindearbeiten mit. Wir brauchen als Gemeinde auch in Zukunft theologisch fundierte und praktisch orientierte Pastoren, deshalb unterstützen wir die Arbeit in TABOR.
Wer theologisch gut ausgebildet ist, der ...
Unser Auftrag endet nicht mit dem Abschluss des Studiums. Ein wesentlicher Bestandteil unserer Studien- und Lebensgemeinschaft ist der zweijährige begleitete Berufseinstieg in den Hauptamtlichen Dienst. Es ist uns wichtig diesen Übergang vom Studium in die Berufs- und Gemeindepraxis so zu begleiten, dass unsere Absolventen gute Voraussetzungen haben, die Rolle des Hauptamtlichen für sich zu entdecken, sie einzunehmen und weiterzuentwickeln.
Als Missionar in Thailand musste ich lernen, von Gott durch praktische Beispiele so zu reden, dass Menschen aus anderen Kulturen und Religionen den Gott der Bibel verstehen und kennenlernen können. Meine Predigten mussten die Eigenschaften Gottes und seinen Plan mit dieser Welt aufnehmen. Daraus hat sich bei mir eine Leidenschaft für Theologie und anschauliche Predigt entwickelt. Seit 16 Jahren bin ich wieder Prediger in Deutschland und erlebe, dass auch hier beides meinen Dienst fördert und bestimmt.
Eine gute, tiefgehende Theologie hilft mir, meine Berührungsängste gegenüber Menschen zu verlieren, die anders glauben als ich. Ich kann mich von ihnen hinterfragen lassen, ohne den Halt zu verlieren. Gleichzeitig kann ich ihnen gegenüber meinen Standpunkt deutlich machen, ohne dabei in liebloser Rechthaberei zu enden. Oft genug merke ich in solchen Momenten, dass mein Gegenüber gar nicht so weit von mir entfernt ist, wie ich vorher gedacht habe.